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FAQ- Häufig gestellte Fragen

Kann mit einem Touristenvisum in Dänemark geheiratet werden?

Ja, es kann jede Person in Dänemark heiraten, die dort legal einreisen darf und die notwendigen Dokumente vorlegt. Somit ist mit einem Schengen-Visum eine legale Einreise ohne weiteres möglich. Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis, einem Au-Pair- oder Studenten- Visum können in Dänemark einreisen und heiraten....

 

Ist eine in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?

Ja, aufgrund vom Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland. Vereinzelt kann es dennoch vorkommen, dass einzelne Ausländerbehörden in Deutschland eine Apostille vom dänischen Justiz-Innenministerium verlangen. Aber in der Regel nicht. Deshalb empfehlen wir die Anlegung eines Familienbuches im zuständigen deutschen Standesamt. Danach gibt es mit Sicherheit keinerlei Probleme bei Behörden....

 

Benötigen wir Trauzeugen in Dänemark?

Prinzipell nein - Trauzeugen werden Ihnen vom jeweiligem Standesamt gestellt.

 

Gibt es ein vorgeschriebenes Alter für eine Geburtsurkunde oder Aufenthaltsbescheinigung?

Nein, was die Geburtsurkunde angeht, ihr Ausstellungsdatum ist ohne Bedeutung. Anders ist es mit der Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung, diese sollte nicht älter als 4 Monate sein....

 

Welche Namenswahl steht uns zur Verfügung?

Seit dem 01.04.2006 gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, in dem die Standesämter angewiesen werden, keine Namensänderung mehr vorzunehmen. Das heisst also, dass jeder wieder mit seinem Namen nach Deutschland fahren muss- jedoch als Ehepaar! In Ihrem Heimatort in Deutschland können Sie dann auf Ihrem zuständigen Standesamt für ca.20,- EUR Ihre entsprechende Namensänderung durchführen lassen....   

 

Kann ich ausländische Urkunden einreichen? 

Diese müssen vorher beglaubigt und ins Deutsche, Englische oder Dänische übersetzt werden.... 

 

Ich bin geschieden/verwitwet, darf ich in Dänemark heiraten?

Ja. Reichen Sie hierzu bitte ebenfalls das rechtsgültige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde ein. Sollte auf dem Scheidungsurteil nicht schon vermerkt sein, dass das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist, stellt Ihnen das zuständige Gericht eine Bestätigung aus. Hierbei wird sich die Bearbeitungszeit etwas verlängern, da die Urkunden vom dänischen Staatsamt vorab beglaubigt werden müssen....

 

Wo in Dänemark findet die Trauung statt?

Wir arbeiten mit verschiedenen Standesämtern zusammen und entscheiden aufgrund deren Kapazitäten, Ihrer terminlichen Flexibilität bzw. Mobilität, wo die Trauung stattfinden wird....