Benötigte Dokumente wie Aufenthaltsbescheinigung oder Scheidungsurteil
EU Bürger:
- Ausweis oder Reisepass (Kopie)
- Geburtsurkunde oder Familienbuch (Kopie)
- Familienstandbescheinigung, oder die noch so genannte Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und muss Wohnort, Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatangehörigkeit und jetzigen Familienstand angeben. Die Bescheinigung darf nicht älter als 4 Monate sein. (Kopie)
- Scheidungsurteil wenn Sie geschieden sind, oder Sterbeurkunde wenn Sie verwitwet sind.
Nicht EU Bürger:
- Reisepass alle Seiten incl. Vorder- und Rückseite(Kopie)
- Schengen Visum oder Aufenthaltsgenehmigung (Kopie)
- Familienstandbescheinigung, auch Aufenthaltsbescheinigung genannt (darf nicht älter als 4 Monate sein), von den Behörden Ihres Wohnorts. Enthalten sein muss: Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Adresse und Staatsangehörigkeit. (Kopie). Ausländer die in Deutschland gemeldet sind bekommen diese Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
- Scheidungsurteil / Sterbeurkunde wenn Sie geschieden oder verwitwet sind. Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, USA, Kanada, Estland, Lettland, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einem Legalisierungsvermerk oder Apostille versehen sein. (Kopie)
Alle Dokumente müssen sowohl in der Originalsprache als auch in übersetzter Form vorhanden sein, ausgenommen jedoch, wenn die Dokumente in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind.
Eine Übersetzung muss von einem beglaubigten Übersetzer ausgestellt sein.
Bei Ihrer Einreise in Dänemark und der dortigen persönlicher Anmeldung müssen dann die Originalunterlagen vorgelegt werden.